Wissenswertes zum Regelwerk des österreichischen Radsports Verbandes und der UCI

Wie bei fast allen Reglements und rechtlichen Texten ist es oft nicht ganz einfach wie die Texte ausgelegt und interpretiert werden. Es folgt eine kurze Zusammenfassung der aktuellen Regeln des ÖRV bzw. der UCI. (Stand Mai 2019). Und was man wissen muss und wissen sollte….
Alle Angaben sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Falls Ihr eine Ergänzung oder einen Fehler findet, bitte informiert mich. (zum Kontaktformular)

Klassen für Fahrer in Österreich

Die offizielle Einteilung des ÖRV und der UCI für Fahrer in Wertungsklassen und die Voraussetzungen (aus den ÖRV Gebührenrichtlien – Link).

Wer darf welche Lizenz lösen, und welche Lizenz soll man beantragen?

Die höchste Klasse ist die Elite Klasse, gefolgt von dem Amateuren – diese beiden Klassen haben nur eine Untergrenze vom Alter, d.h. dass jeder eine solche Lizenz lösen kann.
Die Klassen U14, U17, U23, Junioren und die Master sollen eine faire Vergleichsmöglichkeit für Sportler sicherstellen.

Die Sportklasse ist eine freie Klasse ohne eine Lizenz.

Achtung: die Straßen Masters Klassen des ÖRV sind anders als die der UCI (oder Deutschland). In Österreich beginnen die Straßen Mastersklassen ab dem Alter 40 Jahre, die UCI hat (meines Wissens nach) die gleiche Einteilung wie die Mountainbike Klassen haben (Masters ab 30).

Screenshot ÖRV Website https://www.radsportverband.at/index.php/oerv-downloads/allgemein/oerv-gebuehrenuebersicht-2019
Screenshot ÖRV Website https://www.radsportverband.at/index.php/oerv-downloads/allgemein/oerv-gebuehrenuebersicht-2019

Voraussetzungen für eine Radsport Lizenz des ÖRV

Damit man eine Lizenz beim ÖRV beantragen kann benötigt man nur den Stempel eines Vereins der beim ÖRV Mitglied (oder des Landes Radsportverbands) und eine ärztliche Bestätigung, dass man körperlich fähig ist an Wettkämpfen teilzunehmen.
Dann muss man das Antragsformular des ÖRV (zum Formular download für 2019) ausfüllen und mit einem aktuellen Foto per Post oder per Email an den ÖRV senden.
Mit der Lizenz kann auch eine Versicherung abgeschlossen werden, auf die ich aber nicht genauer eingehen werde.
Über die Versicherung der Lizenz oder der des Vereins ist man auch haftpflicht- und unfallversicherert. Die jeweiligen Deckungssummen können dem Lizenzantrag entnommen werden, oder müssen vom beim Verein angefragt werden.

Technisches Regelwerk:

Zusammenfassung:
1) Das Rad muss mindestens 6,8kg ohne Radflaschem, Radcomputer und Werzeug wiegen.
2) Die Sattelspitze muss mindestens 5cm hinter der Tretlagermitte sein, kleine Fahrer können eine Ausßnahme beim Rennleiter beantragen und die Sattelspitze bis zur Tretlagermitte vorrücken. Der vorderste Teil des Sattels darf nie weiter als die Tretlagermitte nach vorne gestellt werden.
3) Der Abstand zwischen Tretlagermitte und vorderster Punkt des Lenkes (Aufleger beim Zeitfahren) darf maximal 75cm betragen (incl. waagerecht gestellter Schalthebel (siehe unten Messpunkte). Große Fahrer (über 190cm Körpergröße) dürfen den Abstand auf 80cm erweitern.
4) die Ausnahmen der Regeln 2 und 3 schließen sich aus, es darf nur eine Ausnahme genutzt werden.

Hier der Link zum original Regelwerken:
ÖRV: https://www.radsportverband.at/images/Verband/Reglement/1-Organisation_2018-07-01.pdf
UCI: https://www.uci.org/inside-uci/constitutions-regulations.

Veränderungen am Fahrrad

2019 gibt es eine erweiterte , neue Regel der UCI die Zeitfahrräder betrifft.
Kurz zusammengefasst:
– es sind keine Klebebänder zum Abkleben oder Ankleben von Teilen am Lenker erlaubt.
– Es darf an der Gabel nichts verändert werden, hier sind vor allem die Nasen bei der Achse gemeint, die dazu dienen dass das Vorderrad nicht aus der Gabel springt, falls der Schnellspanner offen ist.
– Die Auflage für die Unterarme muss aus 2 Teilen bestehen.

Hier dazu die Beispiele der UCI:

Screenshot von UCI CLARIFICATION GUIDE OF THE UCI TECHNICAL REGULATION https://www.uci.org/docs/default-source/equipment/clarificationguideoftheucitechnicalregulation-2018-05-02-eng_english.pdf?sfvrsn=fd56e265_28

(siehe ÖRV Homepage)

Gewicht des Fahrrads

Das Gewicht des Fahrrads ist mindestens 6,8 kg.
Genaugenommen ist es das Gewicht des Rades ohne Trinkflaschen, Fahrradcomputer und allen Teilen die abgenommen werden können. Exakt ausgelegt ist es auch nicht erlaubt extra Teile am Fahrrad zu befestigen, damit das Rad die 6,8 kg erreicht. Wenn es der Rennleiter / Kommissar genau nimmt, dann müssen diese Teile abgenommen werden, auch wenn sie nicht während der Fahrt abgenommen werden können.
Beispiel:
Nicht erlaubt:
Befestigtes Werkzeug (auch wenn es mit Kabelbinder oder ähnlichem fixiert ist, Platten unter den Flaschenhaltern usw.
Offiziell sind keine Änderungen an der Struktur des Rades erlaubt. Man kann das Rad aber einfach schwerer manchen, indem andere Laufräder, Schnellspanner, Lenker montiert werden.

Maße der Räder (vor allem für’s Zeitfahren)

Hier sind vor allem 2 Maße wichtig:
1) der Abstand Sattelspitze zur Tretlagermitte muss 5cm betragen. Bei kleinen Fahrern/Fahrerinnen darf die Sattelspitze bis zur Tretlagermitte nach vorn geschoben werden.
2) der Abstand Tretlagermitte zum vordersten Punkt des Lenkers. Dieser Abstand darf maximal 75cm sein, falls der Fahrer groß ist, kann der Punkt auf 80cm erweitert werden.
Es darf maximal eine Ausnahme in Anspruch genommen werden, also entweder Sattel nach vorn, oder Lenker nach vorn – nicht beides.

Maße des Fahrrades. Wichtig: Bei den Toleranzen zwischen Sattelspitze und Mittelpunkt des Tretlagers
bzw. der Distanz Tretlagermitte vorderster Punkte des Auflegers der Arme darf nur maximal EINE genützt werden. (also entweder / oder)
Screenshot von UCI CLARIFICATION GUIDE OF THE UCI TECHNICAL REGULATION https://www.uci.org/docs/default-source/equipment/clarificationguideoftheucitechnicalregulation-2018-05-02-eng_english.pdf?sfvrsn=fd56e265_28
Messpunkte nach vorne
Screenshot von UCI CLARIFICATION GUIDE OF THE UCI TECHNICAL REGULATION https://www.uci.org/docs/default-source/equipment/clarificationguideoftheucitechnicalregulation-2018-05-02-eng_english.pdf?sfvrsn=fd56e265_28
Messpunkte nach oben und unten.
Screenshot von UCI CLARIFICATION GUIDE OF THE UCI TECHNICAL REGULATION https://www.uci.org/docs/default-source/equipment/clarificationguideoftheucitechnicalregulation-2018-05-02-eng_english.pdf?sfvrsn=fd56e265_28

Verweise:

Hier die genauen Ausführungen der UCI:
https://www.uci.org/docs/default-source/equipment/clarificationguideoftheucitechnicalregulation-2018-05-02-eng_english.pdf?sfvrsn=fd56e265_28

Hier der Link zu den Gebühren und Klassen des ÖRV: https://www.radsportverband.at/index.php/oerv-downloads/allgemein/oerv-gebuehrenuebersicht-2019

Ein paar Tipps

  • Das Gewicht des Fahrrads sollte real eigentlich 6,9kg betragen, da es bei unterschiedlichen Waagen immer wieder zu Ungenauigkeiten kommen wird. (Personenwaagen sind übrigens zu ungenau). Ich empfehle es, das Rad mehrmals abzuwiegen und das mit unterschiedlichen Waagen, das kann man bei fast jedes Fahrradgeschäft machen.
  • Generell sollte bei allen Maßen etwas „Spielraum“ eingeplant werden, da es nicht auf ein paar Millimeter ankommt.
  • Die offizielle technische Abnahme erfolgt normalerweise ca. 15 Minuten vor dem Start des Teilnehmers. Theoretisch ist es noch möglich kleinere Anpassungen am Rad zu machen um das Rad den Regeln entsprechend anzupassen. Es schadet also nicht wenn man Werkzeug dabei hat – das ist auf jeden Fall zu empfehlen.

Alle Angaben im Text sind ohne Gewähr!

Danke an Michael Kröll für die Unterstützung.

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